Im Baugebiet Neuenlande ist wieder ein Grundstück verfügbar.
Das Grundstück mit einer Größe von 643 qm ist zu einem Preis von 101 €/qm voll erschlossen zu erwerben. Die Lage können Sie dem Plan entnehmen.
Bewerbungen sind bis zum 30.10.2026 HIER möglich.
Es gelten folgende Vergabekriterien:
Der Verkaufspreis für das voll erschlossene Grundstück einschl. Erschließungskosten und Kosten für Schmutz- und Regenwasserkanalisation beträgt 101,00 €/qm.
Verkauf mit Bauzwang; der/die Erwerber ist/sind verpflichtet, das Grundstück innerhalb von 2 Jahren, gerechnet vom Tage des Vertragsabschlusses an, mit einem von der zuständigen Baubehörde genehmigten Wohngebäude zu bebauen und dieses zu beziehen.
Die Veräußerung des bebaubaren Grundstücks erfolgt ausschließlich für den Wohnungsbau in Eigennutzung - Eigenheime - durch den/die Erwerber. Die Verpflichtung zur Eigennutzung gilt für die Dauer von 10 Jahren nach Erstbezug.
Mietwohnungsbau ist ausgeschlossen; ausgenommen sind Einliegerwohnungen in Einfamilienwohnhäusern, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung sind. Die Weiterveräußerung oder Vermietung des Objektes ist für die Dauer von 10 Jahren nach Vertragsabschluss ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung einer der vorstehenden Bedingungen ist eine Nachzahlung auf den Grundstückspreis in Höhe von pauschal 50.000,00 € zu leisten (mit grundbuchlicher Absicherung). Wenn die Nichteinhaltung nachweislich auf schwerwiegenden persönlichen oder sozialen Gründen beruht, kann im Wege einer Härtefallregelung auf diese Vertragsstrafe verzichtet werden (durch Beschluss des Verwaltungsausschusses). Die Nachzahlungspflicht reduziert sich für jedes volle Jahr, indem die vorstehenden Bedingungen erfüllt wurden um 5.000,00 €
Da die Baugrundstücke ausschließlich für die Gemeinde Molbergen vorgehalten werden sollen, werden sie nur an Bauwillige, die Bezug zur Gemeinde Molbergen haben oder aus der Gemeinde Molbergen stammen, veräußert.
Ein Verkauf erfolgt ausschließlich an Personen, die noch kein Baugrundstück von der Gemeinde Molbergen oder einem von dieser beauftragten Erschließungsträger / Dritten erworben haben.